Geldanlage Ratgeber

Termingeschäft

Bei einem Termingeschäft (auch als Zeitgeschäft bekannt) handelt es sich um Vertragsgeschäfte, die an der Börse getätigt werden. Von Termingeschäften spricht man hier bei Verträgen über Devisen, Sachen und Wertpapiere. Charakteristisch für Termingeschäfte ist, dass der Abschluss des Vertrags und dessen Erfüllung zeitlich auf unterschiedliche Termine fallen.

Termingeschäfte unterscheiden sich nach mehreren Gesichtspunkten. Zum einen gibt es unbedingte Termingeschäfte, zum anderen bedingte Termingeschäfte. Unbedingte Termingeschäfte sind Fixgeschäfte, bei denen bei Vertragsparteien zur Vertragserfüllung verpflichtet sind. Bei bedingten Termingeschäften differenziert man noch zwischen Prämien- und Optionsgeschäften. Bei Prämiengeschäften kann ein Vertragspartner gegen Zahlung einer Prämie vom Vertrag zurücktreten, bei Optionsgeschäften besteht schon von vornherein die Möglichkeit des Rücktritts. Zusätzlich können Termingeschäfte nach dem Gegenstand unterteilt werden. Hierzu gehören Warentermin-, Devisen- und Effektengeschäfte.

Auch hinsichtlich der Erfüllungsabsicht kann bei Termingeschäften eine Unterscheidung erfolgen. So gibt es Lieferungsgeschäfte, bei denen durch gegenseitigen Leistungsaustausch beider Vertragspartner eine tatsächliche Erfüllung des Geschäfts beabsichtigt ist. Weiterhin gibt es Börsentermingeschäfte, bei denen durch Glattstellung die Erfüllung des Gegengeschäfts möglich ist. Eine dritte Variante sind Differenzgeschäfte, bei welchen die Vertragspartner nicht am Handelsgegenstand interessiert sind, aber die Differenz erstatten - der eigentliche Grund für Differenzgeschäfte sind Gewinnabsichten.

Der Grund für den Abschluss von Termingeschäften ist die Absicherung gegen Änderungen der Börsenkurse. Oft werden derartige Geschäfte auch aus spekulativen Motiven heraus getätigt. Termingeschäfte werden dabei zu festgesetzten Konditionen abgeschlossen, unabhängig von der Lieferung und Bezahlung des Vertragsgegenstandes.