Geldanlage Ratgeber

Auslandsfonds

Finanz-Gesellschaften, welche einen Fond bieten, müssen nicht unbedingt in Deutschland ansässig sein. Fonds (Ansammlung von Aktien verschiedener Unternehmen) können ebenfalls auch in anderen Ländern geleitet werden. Und doch ist es möglich, dass Anleger aus Deutschland diese Auslandsfonds erwerben. Eingeteilt werden diese dabei in zwei verschiedene Kategorien. Diese entscheiden wie und ob überhaupt ein Auslandsfond in Deutschland angeboten werden darf. So gibt es auf der einen Seite registrierte Auslandsfonds, welche in Deutschland ihre Anteile anbieten dürfen. Allerdings müssen sie dafür eine Vielzahl von gesetzlich festgelegten Vorgaben einhalten, welche zum Schutz der Anleger eingeführt wurden.

Die in Deutschland registrierten Fonds werden weiße Fonds genannt. Als seriöser Anbieter ist die Registrierung somit ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen der Anleger zu gewinnen. Alle anderen Auslandsfonds, welche keine Registrierung in Deutschland besitzen, dürfen somit offiziell nicht angeboten werden. Dabei ist es egal, ob diese einen deutschen Finanzvertreter haben. Diese Regelung ist zudem für die steuerliche Gleichstellung von deutschen und ausländischen Fonds sehr wichtig. Somit müssen seit Januar 2009 auch Erträge aus Auslandsfonds mit 25 Prozent über die sogenannte Abgeltungssteuer abgeführt werden. Allerdings spielen Auslandsfonds für Privatanbieter eher eine kleine Rolle.

Bekannt wurden ausländische Fonds vor allem durch die Heuschreckendebatte, bei der kapitalstarke Auslandsfonds eine Reihe von Firmen in Deutschland aufkauften.