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Mietbürgschaft - so sparen sich Mieter die Kautionszahlung beim Umzug

Der Begriff Kaution stammt vom lateinischen Begriff "Cautio" ab, was so viel wie Sicherheit, bzw. Sicherheitsleistung bedeutet. Sie dient dem Vermieter zur Absicherung möglicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Der Mieter ist laut Mietvertrag verpflichtet, die Wohnung bei Auszug mängelfrei und ohne Mietrückstände zu übergeben. Kommt es jedoch seitens des Vermieters zu Forderungen aufgrund von Reparaturleistungen, Mietschulden oder offenen Nebenkostenabrechnungen, kann der Vermieter die Mietkaution zur Deckung dieser Kosten einbehalten.

Die Kaution im Gesetz

Die Kaution ist in §551BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Sie muss jedoch im Mietvertrag vereinbart werden, um Gegenstand des Mietverhältnisses zu werden. Wird im Mietvertrag keine Mietkaution vereinbart, kann sie der Vermieter später nicht mehr nachfordern. Laut Gesetz darf die Kautionssumme drei Nettokaltmieten nicht übersteigen. Als Nettokaltmiete wird die reine Mietzahlung - also separat von den Nebenkosten oder Betriebskosten - bezeichnet.

Mietbürgschaft schont Liquidität des Mieters

Die Mietkaution in der traditionellen Form wird vom Mieter in Bar oder in Form eines verpfändeten Sparbuchs überreicht. Die Mietparteien müssen jedoch nicht zwangsläufig die Barkaution oder das Kautionssparbuch verwenden. Mieter und Vermieter können gemäß §551 BGB Abs.3 auch auch auf Alternativen ausweichen. Eine mögliche Alternative ist die Mietbürgschaft. Bei dieser modernen Variante der Kautionsstellung werden Mieter von der Stellung einer Kautionszahlung in Bar befreit. Mieter erhalten somit mehr Liquidität im Moment des Umzugs. Dies stellt auch das hauptsächliche Motiv für den Abschluss einer Mietbürgschaft dar. Der Mieter kann nun das frei gewordene Kapital z.B. für die restlichen Umzugskosten, oder die Anschaffung neuer Möbel nutzen. Anstelle von Bargeld erhält der Vermieter die Bürgschaftsurkunde einer Bank oder Kautionskasse (Versicherung). Der Mieter zahlt anstelle des Einmalbetrags eine günstige jährliche Prämie.

Wo gibt es nähere Infos zur Mietbürgschaft?

Mit einer Mietbürgschaft können Mieter Ihre Kaution stellen, ohne Ihre Ersparnisse oder den Dispokredit angreifen zu müssen. Die Bürgschaft ist bereits ab 3,5% Zinsen erhältlich, und ist damit deutlich günstiger als die Finanzierung über einen Ratenkredit oder den Dispo. Da die Kosten für die Mietbürgschaft je nach Anbieter und Höhe der Kautionssumme recht unterschiedlich ausfallen können, sollten Mieter zunächst verschiedene Anbieter und Preise vergleichen. Auf speziellen Webseiten finden Interessenten alle Informationen zum Thema. Zudem ist ein direkter Online-Preisvergleich möglich.