Geldanlage Ratgeber

Aktiengesellschaft - AG

Die Aktiengesellschaft (abgekürzt auch AG) ist eine Kapitalgesellschaft des deutschen, österreichischen und schweizerischen Privatrechts. Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zur AG finden sich im Aktiengesetz (kurz AktG). Bedeutsam sind aber auch einzelne Regelungen des Bilanz- und Handelsrechts.

Danach ist die Aktiengesellschaft eine mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattete juristische Person des Privatrechts. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers hat die AG meist den Betrieb eines erwerbswirtschaftlichen Unternehmens zum Gegenstand, die Rechtsprechung hat diesen engen Unternehmensgegenstand allerdings sukzessive aufgeweicht, sodass die heute nahezu jeder erlaubte Zweck von einer AG ausgeübt werden kann.

Wie alle anderen Kapitalgesellschaften auch verfügt die AG über ein so genanntes Grundkapital. Dieses beträgt mindestens 50 000 Euro, kann aber auch deutlich darüber liegen. Diese Summe ist aufgeteilt in Aktien, die entweder auf einen Nennwert oder eine bestimmte Stückzahl lauten kann. Die Aktie verbrieft einen Anteil des Gesellschafters, der die Aktie zeichnet. Mithin stellt er der Gesellschaft einen Betrag in der Höhe des Wertes der Aktie zur Verfügung, welche diesen im Gegenzug am jährlichen Gewinn des Unternehmens beteiligt.

Der Kauf einer Aktie ist somit vor allem eine Investition. Zudem sind Aktien aufgrund ihrer strengen formalen Nivellierung ohne weiteres auf einer speziell hierfür geschaffenen Börse handelbar, sodass Aktien kurzfristig an- und verkauft werden können. Dies ermöglicht die Erzielung von Spekulationsgewinnen, da der Wert einer solchermaßen gehandelten Aktie im Verhältnis zum Wert des von der AG betriebenen Unternehmens schwanken kann.