Geldanlage Ratgeber

Bausparen

Mit dem Zweck des Erwerbs oder Baus einer Immobilie können Privatkunden im Rahmen des Bausparens Vermögen aufbauen und ein Darlehen aufnehmen. Hierfür wird der Baussparvertrag, in dem alle relevanten Angaben zur Höhe des anzusparenden Guthabens, des Darlehens sowie der Zinssätze enthalten sind, zwischen der Baussparkasse und der Privatperson abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit teilt sich in die Sparphase und die Tilgungsphase. Während der Sparphase leistet der Inhaber des Bausparvertrages regelmäßige Beiträge und auf Wunsch spontane Sonderzahlungen.

Das Guthaben wird verzinst und steht während der Vertragslaufzeit für Auszahlungen nicht bereit. Die Sparleistungen des Kunden können durch die Arbeitgebersparzulage, die Wohnungsbauprämie oder die Riester Förderung begünstigt werden. Sobald die bei Vertragsabschluss vereinbarte Bausparsumme erreicht ist, kann der Anleger die Auszahlung des Sparguthabens sowie die Aufnahme des Bausspardarlehens beantragen. Anders als das Guthaben ist das Darlehen dem Bausparer nicht garantiert, da die Bewilligung wie bei einem gewöhnlichen Darlehen von der finanziellen und wirtschaftlichen Situation des Kunden abhängt. Aus diesem Grund prüft die Baussparkasse vor der Bewilligung des Bausspardarlehens die Kreditwürdigkeit des Antragstellers anhand geeigneter Unterlagen wie Einkommensnachweisen. Auch die Höhe des Bausspardarlehens wurde bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegt und hängt betraglich von den Konditionen des Anbieters und der Bonität des Kunden ab.

Das Bausspardarlehen kann nur für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Hierzu zählt in erster Linie der Kauf, der Bau oder die Modernisierung einer Immobilie. Für die Besicherung des Darlehens wird wie bei einer Immobilienfinanzierung üblich das Wohnobjekt mit einer Grundschuld belastet. Die Rückzahlung des Darlehens und die Begleichung der Sollzinsen erfolgt während der meist langfristigen Tilgungsphase in laufenden Raten.