Geldanlage Ratgeber

Objektkredit

Ein Objekt-Kredit (Realkredit, Hypothekarkredit) ist ein Darlehen, das zur Finanzierung eines Immobilienobjektes dient. Geregelt wird die Vergabe von Objekt-Krediten durch § 20 KWG (Kreditwesengesetz). Objekt-Kredite können für alle Objektarten (Wohnungen & Häuser, Geschäftshäuser & Produktionsanlagen sowie Grundstücke) und für alle gängigen Finanzierungszwecke (Kauf & Neubau, Umbau & Anbau oder Umschuldung) vergeben werden.

Das Hauptmerkmal des Objekt-Kredits ist, dass er durch die zu finanzierende Immobilie gesichert wird. Realisiert wird dieses per Abtretung bzw. Bestellung von Grundpfandrechten an dem jeweiligen Immobilienobjekt: Durch Eintragung einer Grundschuld oder einer Hypothek ins Grundbuch zugunsten des Kredit gebenden Instituts.

Eine weitere Besonderheit des Objekt-Kredits ist, dass seine Höhe (Beleihungsgrenze) nicht in voller Höhe, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Beleihungswerts bzw. des Marktwertes des Immobilienobjektes betragen darf. Je nach Kreditgeber und Bonität des Kreditnehmers kann die Beleihungsgrenze zwischen 60% und 80% liegen.

Des Weiteren zeichnen die Kreditart Objekt-Kredit eine vergleichsweise sehr hohe Kreditsumme sowie eine generell sehr lange Kreditlaufzeit aus. Als Objekt-Kredite können in der Praxis verschiedene Formen Immobiliendarlehen vergeben werden. Zumal das zu finanzierende Immobilienobjekt als Sicherheit bzw. als Beleihungsobjekt verwendet werden darf, sind die Konditionen beim Objekt-Kredit anderen Kreditarten gegenüber relativ günstiger. Denn notfalls (wenn der Immobilieninhaber seine Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt) darf der Kreditgeber es verpfänden, veräußern und seine Forderungen abdecken.

Die Kredit gebenden Institute (Kreditbanken, Hypothekenbanken, Sparkassen) müssen sich an den gesetzlichen Anordnungen halten, vor allem bei der Ermittlung der Beleihungswerte (und der daraus abzuleitenden Beleihungsgrenzen) der Objekte. Doch die eventuellen zukünftigen Wertminderungen und die Beleihungsgrenzen ermitteln sie nach eigenen Beurteilungsregeln.